Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

F Veröffentlichung der Listen

Die Kantonsregierung hat die Listen mit ihren Bezeichnungen im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen. Bei verbundenen Listen muss sie die Listen- sowie allfällige Unterlistenverbindungen bekanntmachen.


Letzte Änderung 31.12.2007

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