Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

C2d Ermächtigung für Erklärungen zuhanden der Behörden

Sofern die Unterzeichnenden nichts anderes bestimmen, gilt die erstunterzeichnete Person als Bevollmächtigte im Umgang mit den Behörden, die zweitunterzeichnende als deren Stellvertreterin oder Stellvertreter.


Letzte Änderung 31.12.2007

Zum Seitenanfang