Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
C2d Ermächtigung für Erklärungen zuhanden der Behörden
Sofern die Unterzeichnenden nichts anderes bestimmen, gilt die erstunterzeichnete Person als Bevollmächtigte im Umgang mit den Behörden, die zweitunterzeichnende als deren Stellvertreterin oder Stellvertreter.