Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
C Einreichung der Wahlvorschläge
C1 Kandidaturen
C1a Anzahl Kandidaturen pro Wahlvorschlag
Ein Wahlvorschlag darf nur so viele Namen enthalten, als im Wahlkreis (= Kanton) insgesamt Sitze zu besetzen sind.
Ein Wahlvorschlag darf nur so viele Namen enthalten, als im Wahlkreis (= Kanton) insgesamt Sitze zu besetzen sind.
Letzte Änderung 31.12.2007