Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
W6 Wirksamkeitsgrenzen derartiger Förderungsmassnahmen
Beim Ausfüllen des Wahlzettels bleiben alle Stimmberechtigten frei (BPR Art. 35): Sie können nach Belieben streichen, kumulieren und/oder panaschieren. Aber soweit sie den Wahlzettel nicht aktiv verändern, wirken sich von einer Partei getroffene Frauenförderungsmassnahmen im Sinne der vorstehenden Hinweise aus.