Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

W6 Wirksamkeitsgrenzen derartiger Förderungsmassnahmen

Beim Ausfüllen des Wahlzettels bleiben alle Stimmberechtigten frei (BPR Art. 35): Sie können nach Belieben streichen, kumulieren und/oder panaschieren. Aber soweit sie den Wahlzettel nicht aktiv verändern, wirken sich von einer Partei getroffene Frauenförderungsmassnahmen im Sinne der vorstehenden Hinweise aus.


Letzte Änderung 31.12.2007

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