Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
T Erleichterungen bei der Stimmabgabe
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte ermöglicht allen Stimmberechtigten voraussetzungslos die briefliche Stimmabgabe; zudem haben viele Kantone in jüngerer Zeit die vorzeitige Stimmabgabe oder gar die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Stellvertretung eingeführt. Die Zusammenstellung in der Beilage 5 gibt Aufschluss über den Stand dieser Bemühungen per aufgrund der Rechtslage am 01.09.2006; doch ist keineswegs auszuschliessen, dass bis zu den Nationalratswahlen 2007 in einzelnen Kantonen noch weitere Änderungen realisiert werden.