Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
K Feststellung des Wahlergebnisses
Die Feststellung des Wahlergebnisses ist Sache der kantonalen Amtsstellen. (Wir geben nachstehend einige Grundzüge des Ausmittlungsverfahrens an. Die Parteien haben damit unmittelbar nichts zu tun).