Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

K Feststellung des Wahlergebnisses

Die Feststellung des Wahlergebnisses ist Sache der kantonalen Amtsstellen. (Wir geben nachstehend einige Grundzüge des Ausmittlungsverfahrens an. Die Parteien haben damit unmittelbar nichts zu tun).


Letzte Änderung 31.12.2007

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