Nationalratswahlen 2007

Kantonale Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Listenbereinigung (nach VPR Art. 8a)

Kanton Thurgau

Rechtsgrundlage: Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht § 37 Abs. 1 und § 39 Abs. 1

Letzter Termin zur Einreichung von Wahlvorschlägen Generell: 55. Tag vor dem Wahltag
  Faktisch: Montag, 27.08.2007

Bereinigungsfrist Generell: 48. Tag vor dem Wahltag
  Faktisch: Montag, 03.09.2007

Vgl. auch Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht § 17. Mail der Staatskanzlei vom 28.02.2007


Letzte Änderung 31.12.2007

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