Nationalratswahlen 2007

Kantonale Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Listenbereinigung (nach VPR Art. 8a)

Kanton Graubünden

Rechtsgrundlage: Verordnung der Regierung über die Nationalratswahlen Art. 7 Abs. 1 und 2 (RVNRW)

Letzter Termin zur Einreichung von Wahlvorschlägen Generell: 48. Tag vor dem Wahltag
  Faktisch: Montag, 03.09.2007 18.00h

Bereinigungsfrist Generell: 41. Tag vor dem Wahltag
  Faktisch: Montag, 10.09.2007 18.00h

Brief der Standeskanzlei vom 02.02.2007


Letzte Änderung 31.12.2007

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