Keine eidgenössische Abstimmung am 27. November 2022

Bern, 22.06.2022 - Im Hinblick auf den Abstimmungstermin vom 27. November 2022 liegen keine Erlasse des Bundes zur Abstimmung vor. Entsprechend wird an diesem Datum kein eidgenössischer Urnengang stattfinden.

Die Bundeskanzlei hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 darüber informiert, dass der für eine eidgenössische Volksabstimmung reservierte Termin vom 27. November 2022 ungenutzt bleiben wird, da keine Erlasse des Bundes zur Abstimmung vorliegen. Der nächstfolgende Abstimmungstermin ist der 12. März 2023. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, welche Vorlagen dann zur Abstimmung gelangen.

Für die Abstimmung vom 25. September 2022 hatte der Bundesrat die Vorlagen Ende Mai festgelegt.


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