Bund schafft Grundlagen für Datenpolitik

Bern, 10.12.2021 - Der Bund soll Daten in Zukunft nach einheitlichen und verbindlichen Regeln bewirtschaften. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Grundlagen der Datenpolitik und der sogenannten Datengouvernanz zur Kenntnis genommen und er hat weitere Aufträge erteilt. Unter anderem soll eine neue Verordnung zur Datenbearbeitung erarbeitet werden. Damit wird eine weitere wichtige Voraussetzung für die digitale Transformation der Bundesverwaltung geschaffen.

Der Bundesrat konkretisiert somit die Umsetzung bereits beschlossener Aufträge wie beispielsweise der nationalen Datenbewirtschaftung (NaDB) und der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes. Dabei werden insbesondere auch Erkenntnisse aus bestehenden Bereichen wie der Geoinformation berücksichtigt.

In der Bundesverwaltung soll insgesamt das Verständnis von Daten als strategische Ressource zum Nutzen der Öffentlichkeit gefördert werden. Sogenannte Silos in der Datenhaltung sollen überwunden werden. Dies mit dem Ziel, einen effizienteren Austausch von Daten innerhalb der Verwaltung zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Datengouvernanz verbindliche Leitplanken für die gesamte Bundesverwaltung.

Kundinnen und Kunden profitieren

Von den Grundsätzen der Datengouvernanz profitieren insbesondere die Kundinnen und Kunden der Bundesverwaltung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollten ihre Daten im Kontakt mit den Behörden möglichst nur einmal erfassen müssen und sie sollen Änderungen an einer einzigen Stelle vornehmen können. In Übereinstimmung mit der Digitalisierungsstrategie des Bundes wird dieser Grundsatz festgehalten, dass Daten möglichst nur einmal erfasst werden sollen. Dies nennt sich «Once-Only-Prinzip» und gilt als gute Praxis in der Informatik.

Die Datengouvernanz regelt weiter, wie Daten innerhalb der Verwaltung unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben mehrfach genutzt und geteilt werden («Mehrfachnutzung»). Der Datenschutz bleibt gewährleistet. Die Bundesverwaltung ist verpflichtet, Daten zu schützen und Geheimnishaltungspflichten zu gewährleisten. Eine zentrale Speicherung der Daten ist nicht vorgesehen.

Fachgremium zu Datenmanagement und Dateninteroperabilität

Die operative Umsetzung der nun festgehaltenen Datengouvernanz folgt in den jeweiligen Verwaltungseinheiten unter Begleitung eines neu zu schaffenden Fachgremiums zu Datenmanagement und Dateninteroperabilität der Bundesverwaltung. Das Fachgremium tagt unter dem Vorsitz der Bundeskanzlei und des Departements des Innern EDI.

Als nächsten Schritt erarbeitet das Departement des Innern EDI (Bundesamt für Statistik BFS) in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und der Bundeskanzlei eine Verordnung im Bereich der Datenbearbeitung. Diese soll dem Bundesrat bis voraussichtlich Ende 2022 vorgelegt werden. Zudem ergänzt die Bundeskanzlei die bestehende Verordnung über die digitale Transformation VDTI um einen Bereinigungsmechanismus bei strukturellen Problemen in der Datennutzung.


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