Der Direktor des Bundesamtes für Cybersicherheit erlässt die Vorgaben zum Sicherheitsverfahren und zu den dazugehörenden Hilfsmitteln auf Stufe Bund. Diese bilden die Grundlage für eine sichere Abwicklung aller durch die Informatik unterstützten Geschäftsprozesse.
Die Vorgaben zum Grundschutz sind publiziert unter:
Internet BACS: Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept (ISDS)