Die Weisung P025 definiert die ökologischen und sozialen Kriterien, die bei der Beschaffung von IKT-Geräten anzuwenden sind.
Diese in den Anhängen A und B beschriebenen Kriterien müssen im Rahmen der Beschaffung von folgenden IKT-Gerätetypen angewendet werden:
- Desktop und Thin Clients
- Notebooks und Tablets
- Monitore
- Drucker und Multifunktionsgeräte
- UCC-Endgeräte (Headsets, USB-Speakers, IP Phones, Conferencing Room Systems)
Die durch die Weisung P025 abgedeckten Gerätetypen werden in Anhang B bei den jeweiligen Gerätekategorien definiert.