Der Bereich DTI führt die sogenannten Standarddienste. Das sind Informatikleistungen (zum Beispiel die Büroautomation), welche die ganze Bundesverwaltung benötigt. Die Weisungen führen aus, welche Standarddienste es gibt, was sie anbieten und wie sie geführt werden. Die Weisungen konkretisieren damit die Verordnung über die Digitale Transformation und IKT-Lenkung VDTI (Art. 18 in Verbindung mit Art. 11 Absatz 1).