Die Weisungen präzisieren die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Bundesinformatikverordnung (BinfV) vorallem in Bereichen, wo Unklarheiten bestehen. Sie regeln zudem den Umgang mit den Steuerungs- und Führungsinstrumenten (IKT-Vorgaben, IKT-Controlling, IKT-Inventar, Produktstandardisierung) sowie das Anforderungsmanagement, die Beschlussfassung zu IKT-Fragen und den Umgang mit Ausnahmen.