Diese Verordnung regelt für die Identitätsverwaltungs-Systeme (IAM-Systeme), die Verzeichnisdienste und den zentralen Identitätsspeicher des Bundes die Zuständigkeiten, die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten und die Anforderungen an die Informationssicherheit.
Der Bundesrat hat die IAMV am 19. Oktober 2016 verabschiedet und per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV)