Sektion Politische Rechte

Die Aufgaben der Bundeskanzlei im Bereich der politischen Rechte

Die Sektion Politische Rechte ist zuständig für den Vollzug der Volksrechte (eidgenössische Volksinitiativen, fakultative Referenden), die Vorbereitung der eidgenössischen Urnengänge (Abstimmungen und Gesamterneuerung des Nationalrats) sowie die Koordination der Einführung der elektronischen Stimmabgabe durch die Kantone (sog. Vote électronique). In ihre Verantwortung fällt weiter die Vorbereitung respektive der Vollzug rechtsetzender Erlasse (Bundesgesetz über die politischen Rechte, Verordnung über die politischen Rechte, Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe und verschiedene Kreisschreiben) sowie die Vorprüfung kantonaler Ausführungsbestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht.

Volksrechte

Zu den Aufgaben der Sektion bei Volksinitiativen und fakultativen Referenden gehören einerseits die Beratung der entsprechenden Komitees, die Vorbereitung der formellen Vorprüfung von Volksinitiativen zuhanden des Bundeskanzlers sowie die Entgegennahme und die Kontrolle der bescheinigten Unterschriften sowie das Feststellen des Zustandekommens der Volksbegehren. Andererseits wacht die Sektion über die Einhaltung der gesetzlichen Behandlungsfristen, sie berät Departemente und/oder parlamentarische Kommissionen in prozessualen Fragen und sie stellt das Monitoring bis zum Abschluss der parlamentarischen Beratung sicher. Zudem nimmt sie Petitionen an den Bundesrat entgegen und weist diese den zuständigen Departementen zu.

Zu den Volksrechten auf Bundesebene wird eine umfassende, öffentlich zugängliche Datenbank betrieben.

Eidgenössische Urnengänge

Auch die Planung und Vorbereitung der Abstimmungen sowie der Nationalratswahlen fällt in die Kompetenz der Sektion. Bei den Nationalratswahlen bereitet die Sektion den Erlass der  bundesrätlichen Verordnung zur Verteilung der Sitze auf die Kantone vor und prüft sämtliche bei den Kantonen eingegangenen Wahlvorschläge auf allfällige Doppelkandidaturen. Bei Bundesabstimmungen bereitet sie Anträge an den Bundesrat zur Festlegung der einzelnen Vorlagen vor. Im Weiteren erarbeitet sie die bundesrätlichen Instruktionen an die Kantone für jeden eidgenössischen Urnengang. Sie verfasst überdies im Falle von Beschwerden Stellungnahmen ans Bundesgericht und entwirft den Erwahrungsbeschluss respektive nach den Nationalratswahlen den Wahlbericht des Bundesrats an den neugewählten Rat. 

Zudem stellt die Sektion die Führung des Parteienregisters sicher.

Vote électronique

Bund und Kantone treiben im Rahmen des Projekts Vote électronique die Digitalisierung der politischen Rechte gemeinsam voran. Angestrebt wird die schweizweite Einführung der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmung. Die eigentlichen Projektleiter sind die Kantone. Sie entscheiden, wann und in welchen Etappen sie den elektronischen Stimmkanal einführen. Die Sektion unterstützt die Kantone aktiv in sämtlichen rechtlichen, organisatorischen und technischen Belangen und koordiniert das Vorhaben auf nationaler Ebene.

 

Kontakt

Adresse

Sektion Politische Rechte Bundeshaus West
3003 Bern

Sekretariat

Tel.
+41 58 462 48 02

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