Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
W2 Gezielte Vorkumulation
Die Massnahme erzielt in aller Regel ausgesprochen starke Wirkung zugunsten der geförderten Person(en). Mit der Vorkumulierung (zweimaligem vorgedrucktem Aufführen einer Kandidatur auf dem Wahlzettel, BPR Art. 22 Abs. 1) kann beispielsweise Minderheiten gezielt eine Chance eröffnet werden, ein ansonsten gefährdetes Mandat zu erringen oder zu erhalten. So hat eine Partei in einem Kanton auch schon gezielt und erfolgreich in diesem Sinne vom Instrument Gebrauch gemacht, um einer sprachlichen Minderheit die Chancen auf einen sonst gefährdeten Sitz zu erhalten; bei der Wiederwahl vier Jahre später war die Massnahme dann entbehrlich. Das Instrument lässt sich aber beispielsweise auch gezielt zur Förderung kandidierender Frauen einsetzen.