Aller au contenu principal

AR016 - Zentrale IKT-Architektur-Richtlinie

Wen betrifft diese Richtlinie?

Die Einhaltung dieser Prinzipien in dieser Richtlinie ist für alle Departemente, Leistungserbringer und Leistungsbezüger in der Bundesverwaltung verbindlich. Die einsatzkritischen Leistungen, die durch das Kommando Cyber (Kdo CY) oder den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erbracht werden, sind nicht diesen Prinzipien unterstellt.

Warum ist diese Weisung notwendig?

Diese Architekturrichtlinie des Bundes unterstützt die digitale Transformation der Bundesverwaltung und basiert auf dem Bundesratsentscheid[1] vom 30. April 2025.
Die nachfolgenden Kapitel präsentieren die Prinzipien für die Softwarebeschaffung und -entwicklung sowie zur Betriebsoptimierung für Individuallösungen. Diese Prinzipien sind für die Gestaltung und Umsetzung von IT-Projekten und -Vorhaben von entscheidender Bedeutung. Diese in diesem Dokument genannten Prinzipien verfeinern die übergeordneten Vorgaben ...

... und liefern den benötigten Detaillierungsgrad zur Umsetzung einer zukunftsfähigen (IKT-) Architektur und eines sicheren und effizienten IT-Betriebs.

Was regelt diese Weisung auf welche Weise?

Ziel ist es, den Nutzen der IT für den Bund zu steigern, Komplexität zu verringern und die Gesamtkosten von Fachanwendungen über ihren gesamten Lebenszyklus zu senken. Die Prinzipien basieren auf den oben genannten, übergeordneten Vorgaben und verbinden diese Vorgaben mit klar überprüfbaren Umsetzungsregeln.

Was wird von den Betroffenen dieser Weisung erwartet?

Durch konsequente Anwendung dieser Prinzipien entstehen Kostenvorteile, insbesondere durch:

  • die Reduktion von Doppelentwicklungen
  • die Standardisierung von Technologien und Prozessen
  • die konsequente Wiederverwendung bestehender Services
  • sowie die transparente Planung von Lifecycle-Kosten

La version française (version 1.1) est actuellement en cours de traduction