Zum Hauptinhalt springen

Vorgaben

Die hier aufgelisteten Vorgaben zur digitalen Transformation und IKT-Lenkung der Bundesverwaltung (DTI), gelten für die gesamte zentrale Bundesverwaltung. 

Seit dem 1. Mai 2025 bildet die Digitalisierungsverordnung (DigiV) die Grundlage für die Vorgaben DTI. In einigen Dokumenten wird noch auf die vorherigen rechtlichen Grundlagen verwiesen. Diese Dokumente werden fortlaufend überarbeitet.

Weitere Vorgaben DTI sind zurzeit nur mit eingeschränktem Zugang im Intranet der Bundesverwaltung abrufbar. Sobald die notwenigen Überarbeitungen erfolgt sind, werden auch diese hier publiziert.

Gesetze und Verordnungen

Strategien

Geltungsbereich ganze Schweiz

Geltungsbereich zentrale Bundesverwaltung

Weisungen des Bundeskanzlers BK

  • W008 - Weisungen zur Steuerung und Führung der Standarddienste gemäss VDTI

    Der Bereich DTI führt die sogenannten Standarddienste. Das sind Informatikleistungen (zum Beispiel die Büroautomation), welche die ganze Bundesverwaltung benötigt. Die Weisungen führen aus, welche Standarddienste es gibt, was sie anbieten und wie sie geführt werden. Die Weisungen konkretisieren damit die Verordnung über die digitalen Dienste und die digitale Transformation in der Bundesverwaltung DigiV (Art. 11, Art. 40c).

Weisungen des Delegierten DTI

Weisungen aus den Departementen (Sicherheit)

Der Direktor des Bundesamtes für Cybersicherheit erlässt die Vorgaben zum Sicherheitsverfahren und zu den dazugehörenden Hilfsmitteln auf Stufe Bund.

Diese Vorgaben bilden die Grundlage für eine sichere Abwicklung aller durch die Informatik unterstützten Geschäftsprozesse.

Internet BACS: Informatiksicherheitsvorgaben Bund

eCH-Standards

Die Digitale Verwaltung Schweiz DVS entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Verein eCH Standards, um die digitale Transformation in den Verwaltungen zu fördern.

Die von eCH verabschiedeten Standards haben den Status von Empfehlungen. Die Bedarfs- und Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand sollen eCH-Standards als technische Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen aufnehmen. Bund, Kantone und Gemeinden können aber für sie relevante Standards auch für verbindlich erklären.

Mit der Anwendung der offenen, produkteneutralen und frei verfügbaren Standards von eCH wird die Interoperabilität gefördert und die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten oder Produkten reduziert.

Alle Standards des Vereins eCH

Verbindliche eCH-Standards

In der Bundesverwaltung gelten neben den bundeseigenen Standards folgende eCH-Standards als verbindlich.

Bundeskanzlei BK

Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)

Monbijoustrasse 91
3003 Bern

Tel. +41 58 463 46 64

info.dti@bk.admin.ch