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Vorgaben

Die hier aufgelisteten Vorgaben zur digitalen Transformation und IKT-Lenkung der Bundesverwaltung (DTI), gelten für die gesamte zentrale Bundesverwaltung. 

Seit dem 1. Mai 2025 bildet die Digitalisierungsverordnung (DigiV) die Grundlage für die Vorgaben DTI. In einigen Dokumenten wird noch auf die vorherigen rechtlichen Grundlagen verwiesen. Diese Dokumente werden fortlaufend überarbeitet.

Weitere Vorgaben DTI sind zurzeit nur mit eingeschränktem Zugang im Intranet der Bundesverwaltung abrufbar. Sobald die notwenigen Überarbeitungen erfolgt sind, werden auch diese hier publiziert.

Gesetze und Verordnungen

Strategien

Geltungsbereich ganze Schweiz

Geltungsbereich zentrale Bundesverwaltung

Weisungen des Bundeskanzlers BK

  • W008 - Weisungen zur Steuerung und Führung der Standarddienste gemäss VDTI

    Der Bereich DTI führt die sogenannten Standarddienste. Das sind Informatikleistungen (zum Beispiel die Büroautomation), welche die ganze Bundesverwaltung benötigt. Die Weisungen führen aus, welche Standarddienste es gibt, was sie anbieten und wie sie geführt werden. Die Weisungen konkretisieren damit die Verordnung über die digitalen Dienste und die digitale Transformation in der Bundesverwaltung DigiV (Art. 11, Art. 40c).

Weisungen des Delegierten DTI

Weisungen aus den Departementen (Sicherheit)

Verbindliche eCH-Standards

Bundeskanzlei BK

Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)

Monbijoustrasse 91
3003 Bern

Tel. +41 58 463 46 64

info.dti@bk.admin.ch

eCH-Standards

Mit der Anwendung der offenen, produkteneutralen und frei verfügbaren Standards von eCH wird die Interoperabilität gefördert und die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten oder Produkten reduziert.

Weisungen aus den Departementen

Diese Vorgaben bilden die Grundlage für eine sichere Abwicklung aller durch die Informatik unterstützten Geschäftsprozesse.