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EMBAG - Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben

Dieses Gesetz soll die Voraussetzungen schaffen für:

  • die Zusammenarbeit unter Behörden verschiedener Gemeinwesen und mit Dritten beim Einsatz elektronischer Mittel zur Unterstützung der Erfüllung von Behördenaufgaben;
  • den Ausbau und die Weiterentwicklung des Einsatzes von elektronischen Mitteln zur Unterstützung der Erfüllung von Behördenaufgaben.

Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)