Sprachen
Die Bundesverwaltung steht im Dienst einer mehrsprachigen Bevölkerung und muss daher ihre Publikationen auf Deutsch, Französisch und Italienisch bereitstellen. Einzelne Texte publiziert sie auch auf Rätoromanisch und Englisch. Die Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler der Bundeskanzlei sorgen dafür, dass Gesetze und andere offizielle Texte in jeder Sprache verständlich und rechtlich korrekt sind. Gerade bei juristischen Texten ist das eine subtile Sache, weil Gesetze in allen drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch gleichwertig und rechtsverbindlich sind.
Sprachpolitik
Die Bundeskanzlei betreibt Sprachpolitik in zwei Bereichen: Sie setzt sich dafür ein, dass Bundesrat und Bundesverwaltung konsequent in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie in gewissen Fällen zusätzlich in Rätoromanisch oder in Englisch nach aussen kommunizieren. Und sie sorgt für grösstmögliche Verständlichkeit und Einheitlichkeit der Texte von Bundesrat und Bundesverwaltung.
Übersetzung
Die Bundesverwaltung steht im Dienst einer mehrsprachigen Bevölkerung und stellt ihre Publikationen und die amtlichen Texte daher auf Deutsch, Französisch und Italienisch bereit. Einzelne amtliche Texte werden auch auf Rätoromanisch und auf Englisch publiziert.
Gesetzesredaktion
Rechtsvorschriften können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie von den Personen verstanden werden, welche die Vorschriften anwenden müssen.
