Sprachen
Die Bundesverwaltung steht im Dienst einer mehrsprachigen Bevölkerung und muss daher ihre Publikationen auf Deutsch, Französisch und Italienisch bereitstellen. Einzelne Texte publiziert sie auch auf Rätoromanisch und Englisch. Die Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler der Bundeskanzlei sorgen dafür, dass Gesetze und andere offizielle Texte in jeder Sprache verständlich und rechtlich korrekt sind. Gerade bei juristischen Texten ist das eine subtile Sache, weil Gesetze in allen drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch gleichwertig und rechtsverbindlich sind.
Sprachpolitik
Die Bundeskanzlei betreibt Sprachpolitik in zwei Bereichen: konsequente Kommunikation durch Bundesrat und Bundesverwaltung in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie grösstmögliche Verständlichkeit und Einheitlichkeit der Texte.
Übersetzung
Die Bundesverwaltung steht im Dienst einer mehrsprachigen Bevölkerung und stellt ihre Publikationen auf Deutsch, Französisch und Italienisch bereit., in gewissen Fällen auch auf Rätoromanisch und auf Englisch.
Gesetzesredaktion
Rechtsvorschriften können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie von den Personen verstanden werden, welche die Vorschriften anwenden müssen.
