Krisenmanagement
Die Bundeskanzlei unterstützt und berät die Departemente bei der Vorbereitung und der Bewältigung von departementsübergreifenden Krisen. Gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) und die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) nimmt die Bundeskanzlei verschiedene Aufgaben im Bereich des Krisenmanagements wahr. Sie wurde zudem vom Bundesrat mit der Projektleitung für die Integrierte Übung 2025 (IU 25), eine schweizweite Krisenübung, betraut.
Die Aufgaben der Bundeskanzlei im Bereich Krisenmanagement haben seit den Auswertungen des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie stark zugenommen. Bei der Umsetzung arbeitet die Bundeskanzlei eng mit den Departementen sowie kantonalen Akteuren zusammen.
Die Bundeskanzlei erbringt im Bereich des Krisenmanagements insbesondere folgende Leistungen:
- Früherkennung und Antizipation von Krisen
- Einbezug der Kantone in das Krisenmanagement
- Einbezug der Wissenschaft in das Krisenmanagement
- Übungen des Krisenmanagements
- Beratung, Aus- und Weiterbildung im Krisenmanagement
- Job Shadowing und Job Rotation - Pilotprojekte
- Auswertungen des Krisenmanagement von eingetretenen Krisen
- Krisenkommunikation
- Controlling der Bundesratsgeschäfte mit Bezug zur Krise
Mit der im November 2025 stattfindenden Integrierten Übung 2025 (IU 25) wird die neue Krisenorganisation der Bundesverwaltung zusammen mit jenen der Kantone überprüft. Hierzu wird zum ersten Mal eine Strategische Führungsübung (SFU) und eine Sicherheitsverbundsübung (SVU) miteinander kombiniert. Bund und Kantone sind gemeinsam für die Planung, Durchführung und Auswertung zuständig.
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