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283Diese Regeln gelten auch, wenn die Kompetenz zur Änderung einer Verordnung an eine untergeordnete Behörde delegiert wird (vgl. die Rz. 273274). Delegiert hingegen der Gesetzgeber die Kompetenz zur Änderung gesetzlicher Bestimmungen an die Exekutive, so richtet sich der Titel nach dem folgenden Beispiel:

Verordnung
über die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen infolge der
Schaffung des Nachrichtendienstes des Bundes

 

vom 4. Dezember 2009

è AS 2009 6921