273 | Ausnahme 2: Die Aufhebung oder Änderung eines Erlasses kann delegiert werden, z.B. in einer Verordnung des Bundesrates an das betreffende Departement. |
Beispiel: |
Verordnung (Transplantationsverordnung)
vom 16. März 2007
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf …, verordnet: …
Das Eidgenössische Departement des Innern kann die Anhänge 1–6 entsprechend der internationalen oder der technischen Entwicklung nachführen. Es nimmt Nachführungen, die sich als technische Handelshemmnisse auswirken können, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement vor. |