213 | In Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses wird die Genehmigung ausgesprochen, und zwar mit der Formel «wird genehmigt». Dabei muss der Titel des zu genehmigenden Vertrags – anders als im Titel des Bundesbeschlusses (vgl. Rz. 195–200) – vollständig zitiert werden. |
Beispiel: |
Bundesbeschluss
vom 1. Oktober 2010
… Art. 1 1 Das Abkommen vom 30. Juni 20093 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird genehmigt.
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