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213In Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses wird die Genehmigung ausgesprochen, und zwar mit der Formel «wird genehmigt». Dabei muss der Titel des zu genehmigenden Vertrags – anders als im Titel des Bundesbeschlusses (vgl. Rz. 195200) – vollständig zitiert werden.
Beispiel:

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Serbien über die polizeiliche Zusammen­arbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

 

vom 1. Oktober 2010

 

Art. 1

1 Das Abkommen vom 30. Juni 20093 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird genehmigt.

 

3SR 0.360.682.1; AS 2011 811

è AS 2011 809