Eidgenössische Volksinitiative 'Schutzhaft'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:

Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen.

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Letzte Änderung 13.05.2024 9:08

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