Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 51 (neu)
Die Kantone können die Wiedereröffnung der Freudenhäuser gestatten.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 51 (neu)
Die Kantone können die Wiedereröffnung der Freudenhäuser gestatten.
Letzte Änderung 13.05.2024 9:08