Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 65bis (neu)
Wegen Schwangerschaftsunterbrechung darf keine Strafe ausgefällt werden.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 65bis (neu)
Wegen Schwangerschaftsunterbrechung darf keine Strafe ausgefällt werden.
Letzte Änderung 13.05.2024 9:08