Einbezug der Wissenschaft

Unabhängige wissenschaftliche Expertise kann einen wichtigen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. Die Bundeskanzlei koordiniert in einer Krise den Einbezug wissenschaftlicher Expertinnen und Experten zur Beratung der Landesregierung. Damit die Zusammenarbeit zwischen Bund und Wissenschaft im Krisenfall bestmöglich funktioniert, unterstützt sie den Austausch zwischen Bund und Wissenschaft bereits vor einer Krise.

Unterzeichnung der Zusammenarbeitsvereinbarung Bund-Wissenschaft mit den Präsidentinnen und Präsidenten von swissuniversities, ETH-Rat, SNF, A+, Wissenschaftsrat und Innosuisse sowie der Staatssekretärin SBFI und dem Alt-Bundeskanzler am 8. Dezember 2023.

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, wissenschaftliche Expertise in das Krisenmanagement des Bundes frühzeitig einzubeziehen. Im Nachgang zur Covid-19-Pandemie und im Rahmen der Beantwortung der Postulate 20.3280 Michel und 20.3542 De Quattro hat der Bundesrat am 23. November 2022 entschieden, die Wissenschaft über Ad hoc-Gremien in Krisen einzubeziehen und entsprechende Prozesse zu definieren (Link). Am 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag gutgeheissen.

Ein wissenschaftliches Beratungsgremium auf einer Ad-Hoc-Basis, erlaubt es, massgeschneidert auf die Anforderung der Krise mit den geeignetsten Expertinnen und Experten zu reagieren. Da diese Expertinnen und Experten nicht bei der Bundesverwaltung angestellt werden, sind sie nicht weisungsgebunden und dadurch unabhängiger.

Wissenschaftliches Beratungsgremium in einer Krise

Setzt der Bundesrat eine überdepartementale Krisenorganisation ein, wird geprüft, ob der Einbezug eines wissenschaftlichen Ad-Hoc-Beratungsgremiums sinnvoll ist. Falls dies zutrifft, verfügt der Bundesrat über dessen Einsetzung. Die darin Einsitz nehmenden Expertinnen und Experten werden von den sechs grossen Wissenschaftsinstitutionen der Schweiz gemeinsam vorgeschlagen. Dazu gehören:

Die vorgeschlagenen Expertinnen und Experten werden vor ihrer Teilnahme im wissenschaftlichen Beratungsgremium durch den Bund bestätigt.

swissuniversities stellt dabei die Kontaktstelle (single point of contact) für den Bund sicher. Die Bundeskanzlei ihrerseits dient als Kontaktstelle für die Wissenschaft. Die Bundeskanzlei koordiniert zudem - zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und dem in der Krise federführenden Departement - den Prozess zur Einsetzung eines Beratungsgremiums.

Die Bundeskanzlei, das SBFI und die mitwirkenden Wissenschaftsinstitutionen haben zu diesem Zweck am 8. Dezember 2023 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet.

Die Einsetzung eines wissenschaftlichen Beratungsgremiums stützt sich auf Art. 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010). Art. 57 RVOG sieht vor, dass der Bundesrat und die Departemente Organisationen und Personen, die nicht der Bundesverwaltung angehören, zur Beratung beiziehen können. Der Beizug bedarf einer Begründung und ist zu befristen. Der Beizug von bundesverwaltungsexternen Organisationen und Personen ist insbesondere dann erforderlich und begründet, wenn es um Fachgebiete geht, in denen das Fachwissen in der Bundesverwaltung nicht vorhanden ist oder die erforderlichen personellen Ressourcen fehlen.

Verhaltenskodex

Die oben genannten Wissenschaftsinstitutionen haben gemeinsam mit dem Bund einen Kodex erarbeitet, der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Expertinnen und Experten festlegt. Gemäss diesem Kodex besteht deren Aufgabe darin, die politischen Entscheidungsträger über den aktuellen Wissensstand und die Unsicherheiten in ihrem Fachgebiet zu informieren. Zudem sollen sie Szenarien entwerfen, Handlungsoptionen skizzieren und die damit verbundenen Risiken und Chancen erläutern. Der Kodex hält auch fest, dass wissenschaftliche Erkenntnisse allein nicht ausreichen, um politische Entscheidungen zu treffen und zu begründen, da auch andere Aspekte, wie gesellschaftliche Werte und Interessen, berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig schreibt der Kodex vor, dass die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Beratung jederzeit gewährleistet ist.

Cluster zur Vorbereitung und zum Vertrauensaufbau

Bereits im Vorfeld einer Krise bilden die Wissenschaftsorganisationen für gewisse krisenrelevante Themen sogenannte Cluster, damit Expertinnen und Experten schneller rekrutiert werden können. Diese thematischen Cluster bieten zudem die Chance, in normalen Zeiten den Austausch mit dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und gegebenenfalls auch dem Parlament und den Kantonen in einzelnen Themenbereichen zu stärken. Für das Jahr 2024 hat der Bundesrat folgende Themen vorgeschlagen:

  • Öffentliche Gesundheit
  • Cybersicherheit
  • Internationale Herausforderungen

Die Themen für das Jahr 2025 werden im laufenden Jahr eruiert.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

08.12.2023

Bundesrat regelt Einbezug der Wissenschaft in Krisen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 einen Umsetzungsvorschlag für den Einbezug wissenschaftlicher Ad hoc-Beratungsgremien in Krisen gutgeheissen. Expertinnen und Experten werden von den grossen Wissenschaftsorganisationen der Schweiz gemeinsam vorgeschlagen. Wissenschaft und Bund haben zudem einen Kodex für die wissenschaftliche Politikberatung in Krisen erarbeitet.

23.11.2022

Bundesrat möchte wissenschaftliches Potenzial in Krisenzeiten besser nutzen

Der Bundesrat hat den Bericht «Wissenschaftliches Potenzial für Krisenzeiten nutzen» in Erfüllung der Postulate 20.3280 Michel und 20.3542 De Quattro am 23. November 2022 verabschiedet und verschiedene Varianten zur Verbesserung des Einbezugs der Wissenschaft ins Krisenmanagement geprüft. Der Bundesrat teilt die Ansicht von Vertretenden der Wissenschaft, dass der Einbezug wissenschaftlicher Expertise über Ad-hoc-Gremien dafür am besten geeignet ist. Er beauftragt die Bundeskanzlei, in Zusammenarbeit mit dem WBF, mit der Erarbeitung eines Umsetzungsvorschlags bis Ende 2023.

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