Einbezug der Kantone

Für die Vorbereitung auf und Bewältigung von nationalen Krisen ist es wichtig, dass Bund und Kantone eng zusammenarbeiten. Deshalb organisiert die Bundeskanzlei jährlich einen Workshop, in dem sich Bund und Kantone zu krisenrelevanten Themen austauschen. In einer Krise berät die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) das federführende Departement beim Aufbau der Krisenorganisation und prüft dabei systematisch den Einbezug der Kantone.

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass ein geregelter Informationsfluss und ein etablierter Austausch über Entwicklungen und Massnahmen zwischen Bund und Kantonen für eine effektive und effiziente Krisenbewältigung notwendig sind. Ein gemeinsames Verständnis für das Krisenmanagement und die Herausforderungen der jeweils anderen Staatsebene müssen deshalb bereits vor einer Krise gefördert werden. Zu diesem Zweck organisiert die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz und dem Generalsekretariats der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) seit 2021 jährlich einen Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern beider Staatsebenen zu krisenrelevanten Themen. Bei der Themenwahl werden aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse berücksichtigt.

Bisher durchgeführte Workshops:

  • 19. November 2021: Informations- und Kommunikationskanäle, Konsultationsprozesse und Koordination zwischen Bund und Kantonen in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie
  • 26. Oktober 2022: Po. 20.4522 Cottier: «Föderalismus im Krisentest. Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen»
  • 8. Juni 2023: Umsetzung der verbesserten Krisenorganisation der Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat am 29. März 2023 entschieden, dass die Kantone sowie situativ weitere relevante Akteure im Krisenfall in die Krisenorganisation der Bundesverwaltung einzubeziehen sind. Das federführende Departement ist für den Einbezug im Politisch-Strategischen und/oder dem Operativen Krisenstab verantwortlich. Der Permanente Kernstab stellt dabei die systematische Prüfung des Einbezugs sicher und steht dem federführenden Departement beratend zur Seite. Somit soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse und das Vollzugswissen der Kantone, wenn nötig, rechtzeitig ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung einfliessen.

Aufgrund der Lehren aus der Covid-19-Pandemie wurden sowohl von Bund als auch den Kantonen Massnahmen zur Verbesserung der föderalen Zusammenarbeit in Krisen eingeleitet. Ausführliche Informationen dazu sind dem Postulatsbericht «Föderalismus im Krisentest: Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen» vom 15. Dezember 2023 zu entnehmen. 

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

15.12.2023

Bericht zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in einer Krise

Der Bundesrat hat den Bericht «Föderalismus im Krisentest: Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen» in Erfüllung des Postulats 20.4522 Cottier an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 verabschiedet. Der Bericht entstand in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (GS KdK) und weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Kantone. Er legt dar, welche Massnahmen von Bund und Kantonen bereits umgesetzt wurden oder derzeit umgesetzt werden, um die föderale Zusammenarbeit in einer Krise zu verbessern. Um das gemeinsame Verständnis des Krisenmanagements zu stärken, lässt der Bundesrat prüfen, ob Aus- und Weiterbildungen im Krisenmanagement von Bund und Kantonen stärker miteinander verknüpft oder für Mitarbeitende der jeweils anderen Staatsebene geöffnet werden könnten.

29.03.2023

Bundesrat verbessert Organisation des Krisenmanagements

Der Bundesrat soll auf Krisen besser vorbereitet und bei deren Bewältigung effizienter unterstützt werden. An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat er, basierend auf den Lehren aus der Corona-Pandemie, entschieden, die Organisation der Bundesverwaltung für künftige Krisen zu stärken. Bei komplexen Krisen kann der Bundesrat den Einsatz eines Krisenstabs auf politisch-strategischer und auf operativer Ebene beschliessen. Oberste leitende Behörde bleibt der Bundesrat. Neu soll ausserdem ein Permanenter Kernstab die Stäbe der Departemente in der Krisenbewältigung unterstützen. Der Bundesrat hat das VBS und die Bundeskanzlei bis Ende 2023 mit der Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen für die neue Krisenorganisation beauftragt.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/Krisenmanagement/einbezug-kantone.html