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Wegleitung «Abklärungen bei Stimmberechtigten»

Kommt Ihnen im Zusammenhang mit gewissen Unterschriften etwas auffällig vor? Haben Sie beispielsweise Zweifel, ob eine Person wirklich ein bestimmtes Volksbegehren unterschrieben hat?

Allenfalls empfiehlt es sich, dass Sie in solchen Fällen eigene Abklärungen treffen. Die Wegleitung «Abklärungen bei Stimmberechtigten» dient Ihnen hierbei als Orientierungshilfe – es handelt sich aber nicht um eine Checkliste oder gar um Instruktionen. 

Solche Abklärungen sind mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl sowie in Abhängigkeit der lokalen Gegebenheiten und des konkreten Falls durchzuführen. In jedem Fall sind Sie eingeladen, der Bundeskanzlei Unregelmässigkeiten über das Meldeformular mitzuteilen (/content/form-sign-ini-ref).