Webauftritt der Bundesverwaltung

Die gestalterischen Grundlagen
Die gestalterischen Grundlagen, auf denen das Screendesign der Onlinemedien der Bundesverwaltung beruht, setzen sich aus den für das Medium Internet relevanten Informationen und den im Corporate Design verankerten Basiselementen zusammen.
Die in diesem Handbuch dokumentierten Beispielseiten bei der Fachstelle CD Bund als HTML-Files bezogen werden. Dasselbe gilt für die entsprechenden Stylesheets.
Da sich diese Dateien in ständiger Entwicklung befinden, werden in diesem Handbuch nur die Grundlagen der Internetgestaltung behandelt. Diese wurden unter Einbezug der Vorgaben betreffend «Usability» (R013) und «Accessibility» (P028) entwickelt. Die Grundlagendokumente betreffend «Usability» und «Accessibility» gelten als Bundesstandard und sind vollumfänglich einzuhalten.
Das Erscheinungsbild der Schweizerischen Bundesverwaltung im Internet
Die Richtlinien für das Webdesign Bund bestimmen den gestalterischen Rahmen für das Erscheinungsbild der Schweizerischen Bundesverwaltung im Internet. Sie ergänzen das CD Bund im Bereich der Online-Kommunikation. Die Vorgaben sind für alle Websites in der Domain admin.ch verbindlich.
Die Richtlinien halten fest, wie Webseiten der Bundesbehörden aussehen und wie sie sich verhalten. Sie lassen den Departementen und Ämtern jedoch den nötigen Spielraum für eine geschäftsspezifisch optimale Lösung ihrer Online-Kommunikation. Sie umfassen neben einer Beschreibung der einzelnen Elemente den Code für die Programmierung von CD-Bund-konformen Websites.
Zeitgemässe barrierefreie Websites
Die Richtlinien ermöglichen moderne, benutzerfreundliche und barrierefreie Webauftritte, die auch auf Smartphones und Tablets gut nutzbar sind. Sie definieren die obligatorischen Markenelemente sowie die verbindlichen Navigations- und Inhaltsmodule. Sie führen weiterhin eine Reihe von Elementen ein, die direkt verwendet und bei Bedarf erweitert und weiterentwickelt werden können. Sie lassen sich bei Bedarf ändern, um mit der Entwicklung der Nutzerbedürfnisse und der Webtechnologie Schritt zu halten.
E-Government Standards: eCH-0059 – Accessibility Standard
Vorgaben zur Adressierung von Bundeswebsites
Das einheitliche Erscheinungsbild der Bundesverwaltung wird durch eine einheitliche Adressierung (URL) unterstützt. Grundsätzlich gilt: Bei Websites im Webdesign des Bundes muss die URL auf admin.ch; Websites, die admin.ch nicht in der URL haben, dürfen auch das Webdesign des Bundes nicht verwenden.
Hilfsmittel für Projektleitende und Auftragnehmer
Die Webrichtlinien Bund richten sich an bundesinterne Projektleitende und externe Dienstleister. Projektleitenden bietet sie einen Überblick über die Gestaltungsvorgaben. Entwicklerteams können die Seitentypen und Elemente bzw. deren Code direkt verwenden.
Dokumentation
Die Richtlinien, die Erklärungen zu den einzelnen Elementen und der Code sind auf Github öffentlich zugänglich.
Get started - Docs ⋅ Storybook
Änderungen
Auf Github können Ergänzungen, Änderungswünsche und Fehler gemeldet werden.
GitHub - swiss/designsystem: Webguidelines Bund
Fragen zu den Richtlinien für das Webdesign Bund sind zu richten an: webforum@bk.admin.ch
Weiterführende Informationen
Reservierte Bezeichnungen für Domainnamen
Die Nutzerinnen und Nutzer von offiziellen Websites sollen darauf zählen können, dass Informationen von Behörden tatsächlich von Behörden stammen. Eines der Identifikationsmerkmale ist die Websiteadresse, ein anderes das Erscheinungsbild mit dem offiziellen Logo. Die Bundeskanzlei führt eine Liste von Bezeichnungen für Websites, die für Bundesbehörden reserviert sind und nicht von Privaten registriert werden können.
Der Bund verwaltet die beiden Top-Level-Domains «.ch» und «.swiss». Grundlage ist die Verordnung über die Internet-Domains. Artikel 26 hält fest, welche Bezeichnungen oder Kategorien in diesen Domains in den Landessprachen deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch und englisch reserviert sind.
Bezeichnungen und Abkürzungen sind reserviert
Es handelt sich um
- die Bezeichnungen der Bundesbehörden und Bundesbetriebe inkl. deren Abkürzungen, die Namen der Bundesrätinnen und Bundesräte sowie der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, die Bezeichnungen von offiziellen Gebäuden und die anderen mit dem Staat verbundenen Bezeichnungen nach der zentralen Liste der schützenswerten Bezeichnungen für Domain-Namen, die von der Bundeskanzlei zuhanden des Bundes erstellt wird;
- die Namen der Kantone und Einwohnergemeinden der Schweiz sowie die zweistelligen Abkürzungen der Kantone;
- die Namen und Abkürzungen internationaler Organisationen, die nach schweizerischem Recht geschützt sind;
- die Bezeichnungen, die nach den internationalen Regeln für generische Domains der ersten Ebene reserviert werden müssen;
- die Bezeichnungen, die für die Tätigkeit der Registerbetreiberin, namentlich für deren Kommunikation, notwendig erscheinen.
Gemäss der Verordnung definiert der Bund eine zentrale Liste mit schützenswerten Bezeichnungen. Dies ist Aufgabe der Bundeskanzlei. Die Liste wird nach Bedarf abgeändert und aktualisiert und vom Bundesamt für Kommunikationen den Registerbetreibern übermittelt.
So viel wie nötig – so wenig wie möglich
Bei der Bestimmung der reservierten Bezeichnungen beachtet die Bundeskanzlei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Dem Markt sollen nicht unnötig viele Domains entzogen werden. Die Liste beschränkt sich deshalb weitgehend auf
- Bezeichnungen für das Staatswesen
- Bezeichnungen für die bundesstaatlichen Institutionen
- Namen von Bundesrätinnen und Bundesräten, Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern
- Bezeichnungen von offiziellen Gebäuden