Volksabstimmungen
Die Bundeskanzlei stellt sicher, dass eidgenössische Volksabstimmungen korrekt durchgeführt werden. Jährlich sind bis zu vier Abstimmungssonntage vorgesehen.
Aufgaben der Bundeskanzlei
Auf Antrag der Bundeskanzlei legt der Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen an diesem Termin zur Abstimmung gelangen. Die Bundeskanzlei sammelt die kantonalen Resultate und verkündet offiziell das Gesamtresultat für die ganze Schweiz.