Versuchsbedingungen und Nutzungsdaten
Die Bundeskanzlei publiziert Versuchsbedingungen und Nutzungsdaten zu den Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe.
Versuche ab 2023
Die Versuchsbedingungen umfassen die Angaben, die den Zulassungen durch die Bundeskanzlei zugrunde liegen. Die Versuchsbedingungen werden jeweils nach der Erteilung der Zulassungen publiziert.
Die Nutzungsdaten (bis 2019 «Eckdaten» genannt) umfassen alle Zahlen rund um die Nutzung von E-Voting. Die Nutzungsdaten werden jeweils nach den Urnengängen publiziert.