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Veröffentlicht am 12. Mai 2026

Verhaltenskodex

Um die Integrität von Unterschriftensammlungen für eidgenössische Volksinitiativen und fakultative Referenden zu wahren, hat die Bundeskanzlei verschiedene Massnahmen ergriffen (siehe «Integrität von Unterschriftensammlungen»), darunter die Erarbeitung eines Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen.

Der Verhaltenskodex wurde gestützt auf die Eingaben und Diskussionen am von Bundeskanzler Viktor Rossi einberufenen Runden Tisch Integrität von Unterschriftensammlungen entwickelt. Der Runde Tisch vereinigte rund 30 Vertreterinnen und Vertreter von Initiativkomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbänden und Behörden und führte insgesamt fünf Sitzungen durch. Zum Verhaltenskodex wurde zudem eine öffentliche Konsultation durchgeführt.

Ziele des Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex wurde auf dem Prinzip der Selbstregulierung entwickelt, er ist rechtlich nicht bindend und freiwillig. Er soll zur Etablierung von Standards und guten Praktiken im Bereich der Unterschriftensammlungen beitragen. Er soll ausserdem die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren stärken, das Risiko von Missbräuchen bei Unterschriftensammlungen senken und die Aufdeckung rechtswidriger oder unlauterer Praktiken begünstigen. Der bewusst niederschwellig ausgestaltete Zugang zur Unterschriftensammlung soll erhalten bleiben.

Der Verhaltenskodex sowie die begleitenden Dokumente stehen unter «Weiterführende Informationen» zur Verfügung.

Beitritt

Ab dem 26. März 2026 können alle interessierten Komitees, Parteien, Verbände, Vereine oder Gesellschaften dem Verhaltenskodex beitreten. Die Beitrittserklärung sowie ein Begleitdokument für die beitretenden Organisationen stehen unter «Weiterführende Informationen» zur Verfügung.

Die Liste der beigetretenen Organisationen steht unter «Weiterführende Informationen» zur Verfügung.

Zentrale Meldeplattform

Die Bundeskanzlei nimmt Meldungen über mögliche Unregelmässigkeiten bei Unterschriftensammlungen entgegen. Meldungen können von kantonalen und kommunalen Behörden, von Komitees, Organisationen sowie von der Bevölkerung erstattet werden. Die Bundeskanzlei prüft die eingegangenen Meldungen und leitet die notwendigen Massnahmen ein. Sie bringt erhärtete Verdachtsfälle für Unterschriftenfälschung zur Anzeige.

Meldungen über mögliche Unregelmässigkeiten können unter dem nachfolgenden Link eingereicht werden:

Link zum Meldeformular

Die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei steht bei Fragen oder Unklarheiten telefonisch (+41 58 462 48 02) oder schriftlich (spr@bk.admin.ch) gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen