Übersicht Gesetzgebung bei Dringlichkeit
Dringliche Bundesgesetze mit Verfassungsgrundlage (nach Art. 165 Abs. 2 BV)
Laufzeit > 1 Jahr (fakultatives Referendum)
Laufzeit < 1 Jahr
Dringliche Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage (nach Art. 165 Abs. 3 BV)
Laufzeit > 1 Jahr (obligatorisches Referendum, Abstimmung von Volk und Ständen)
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