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Veröffentlicht am 20. Mai 2026

Übersicht Gesetzgebung bei Dringlichkeit

Dringliche Bundesgesetze mit Verfassungsgrundlage (nach Art. 165 Abs. 2 BV)

Laufzeit > 1 Jahr (fakultatives Referendum)

Laufzeit < 1 Jahr

Dringliche Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage (nach Art. 165 Abs. 3 BV)

Laufzeit > 1 Jahr (obligatorisches Referendum, Abstimmung von Volk und Ständen)

Zu dieser Kategorie gibt es bisher keine Einträge.

Laufzeit < 1 Jahr

Dringliche Bundesbeschlüsse mit Verfassungsgrundlage (nach Art. 89bis Abs. 2 aBV)

Laufzeit > 1 Jahr

Laufzeit < 1 Jahr

Dringliche Bundesbeschlüsse ohne Verfassungsgrundlage (nach Art. 89bis Abs. 3 aBV)

Laufzeit > 1 Jahr

Laufzeit < 1 Jahr

Dringliche Bundesbeschlüsse bis 1949