Risikobeurteilung der Bundeskanzlei
Im Rahmen der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs erstellt neu jeder Akteur eine eigene Risikobeurteilung, mit der die mit E-Voting verbundenen Risiken in seinem Zuständigkeitsbereich abgedeckt werden. Die Risikobeurteilung der BK deckt die mit der elektronischen Stimmabgabe verbundenen Risiken mit nationaler Tragweite ab.