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Revisionen Vernehmlassungsrecht

Kontakt

Schweizerische Bundeskanzlei
Bundeshaus West
3003 Bern

Tel. +41 58 462 37 41
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Regelung Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren vom 1. September 2005

Die Sektion Recht der Bundeskanzlei ist für den Gesetzgebungsprozess über das Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren vom Bundesrat beauftragt worden. Seit 1. September 2005 ist das Gesetz und die Verordnung in Kraft. Zudem ist die Sektion Recht für die Publikation im Internet der geplanten, laufenden und abgeschlossenen Vernehmlassungen und Anhörungen zuständig.

Teilrevision des Vernehmlassungsrechts vom 1. April 2016