Zum Hauptinhalt springen

Rechtsetzungsbegleitung

Die Bundeskanzlei begleitet die Rechtsetzung der gesamten Bundesverwaltung in rechtlicher und sprachlicher Hinsicht und unterstützt auch die Rechtsetzung im parlamentarischen Verfahren, bei den eidgenössischen Gerichten und bei weiteren Stellen, die Bundesrecht erlassen können. Im Rahmen dieser Rechtsetzungsbegleitung prüft die Bundeskanzlei die formale Gestaltung der Rechtstexte (Gesetzestechnik) und, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz in der «verwaltungsinternen Redaktionskommission», die sprachliche Qualität (Gesetzesredaktion). Damit sorgt die Bundeskanzlei dafür, dass das Bundesrecht einheitlich, verständlich, dreisprachig und in den drei Sprachfassungen übereinstimmend erlassen und danach ebenso publiziert wird.

Gesetzestechnik

Die Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes (GTR) regeln die formale Gestaltung der Erlasse des Bundes.

Gesetzesredaktion

Rechtsvorschriften können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie von den Personen verstanden werden, welche die Vorschriften anwenden müssen.

Bundesrecht in italienischer Sprache

Die italienische Fassung der Gesetze und der Verordnungen des Bundes nimmt im Verfahren teilweise einen anderen Weg als die deutsche und die französische Fassung.