Rechtliches
Das «CD Bund» gilt für den Bundesrat, die Bundeskanzlei, die Departemente, die Ämter und sämtliche Verwaltungseinheiten. Die Verwendung von individuellen Logos oder Corporate Designs ist ausschliesslich im Bereich von Kampagnen, Programmen und Produkten/Dienstleistungen des Bundes erlaubt. Entsprechende Bewilligungen werden durch die Konferenz der Generalsekretäre erteilt.
Geltungsbereich

Das «CD Bund» gilt für den Bundesrat, die Bundeskanzlei, die Departemente, die Ämter und sämtliche Verwaltungseinheiten. Die Verwendung von individuellen Logos oder Corporate Designs ist ausschliesslich im Bereich von Kampagnen, Programmen und Produkten/Dienstleistungen des Bundes erlaubt. Entsprechende Bewilligungen werden durch die Konferenz der Generalsekretäre erteilt.
Ausnahmen

Der Bundesrat hat keiner Organisationseinheit eine Ausnahme vom CD Bund gestattet. Einzig für Produkte/Dienstleistungen, Kampagnen und Programme des Bundes wurden eigenständige Corporate Designs bewilligt. In diesem Fall müssen allerdings sämtliche Kommunikationsmittel mit mindestens dem Bundeslogo versehen sein.
Markenschutz

Das neue Bundeslogo setzt sich aus dem Wappen sowie der viersprachigen Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft, Confédération suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra» zusammen.
Beide Elemente sind durch das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen Wappenschutzgesetz / WSchG; SR 232.21 vom 21. Juni 2013 geschützt.
Medienmitteilung
Hier finden sich sämtliche Medienmitteilungen welche im Rahmen des Programms CD Bund veröffentliche wurden, in chronologischer Reihenfolge.
