Zum Hauptinhalt springen

Petitionen

Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.

Aufgaben der Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei nimmt die Petitionen, die an den Bundesrat gerichtet sind, entgegen. Sie übermittelt den Text einer Petition und die Anzahl Unterschriften dem zuständigen Departement. Die Unterschriften selber verbleiben bei der Bundeskanzlei. In der Regel antwortet das zuständige Departement auf eine Petition.

Petitionen an den Bundesrat

Seit dem 1. Juli 2022 haben die Urheberinnen und Urheber von Petitionen, die bei der Bundeskanzlei eingereicht wurden, die Möglichkeit, Angaben zu Ihrer Petition (Titel, Urheberschaft und Einreichungsdatum) auf der Internetseite der Bundeskanzlei veröffentlichen zu lassen. Diese Angaben werden nur veröffentlicht, wenn die Urheberinnen und Urheber der Petition ihr explizites Einverständnis dazu geben. Die Angaben der Petition stammen von den Urheberinnen und Urhebern der Petition. Sie sind für die Wortwahl verantwortlich.

Erläuterungen zu den Petitionen

Erläuterungen zu den Petitionen auf ch.ch

Weiterführende Informationen

Petitionen, die sich an die Bundesversammlung oder sowohl an die Bundesversammlung wie an den Bundesrat richten, werden von
den Parlamentsdiensten entgegengenommen. Petitionen, die sich an ein Departement oder an ein Mitglied des Bundesrates richten, werden vom entsprechenden Departement entgegengenommen.