Parteienregister
Die Daten im Parteienregister können veraltet sein. Sie werden nur auf Antrag der Parteien aktualisiert.
Aufgaben der Bundeskanzlei
Die Bundeskanzlei führt das Parteienregister des Bundes. Parteien, welche die Voraussetzungen nach Artikel 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erfüllen und im Parteienregister eingetragen werden möchten, müssen Angaben wie Adresse oder Statuten liefern. Die Parteien können sich bei der Bundeskanzlei anmelden, doch ist dies nicht obligatorisch. Mit einem Eintrag im Register kommen sie jedoch in den Genuss administrativer Erleichterungen, was die Einreichung der Kandidatenlisten für die Nationalratswahlen betrifft.
Registrierte Parteien
Anmeldung zum Eintrag ins Parteienregister des Bundes
Erläuterungen zu den Parteien
Erläuterungen zu den politischen Parteien in der Schweiz auf ch.ch
Weitere Informationen
Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 über das Parteienregister