Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen
Im Zentrum der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs steht ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Um diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und die Sicherheit von E-Voting unter Berücksichtigung neuster Entwicklungen sicherzustellen und bekanntem Handlungsbedarf zu begegnen, führen Bund und Kantone einen gemeinsamen Massnahmenkatalog. Mit dem Instrument eines Massnahmenkatalogs, der laufend überprüft, angepasst und publiziert wird, zeigen Bund und Kantone die geplanten Weiterentwicklungen im Bereich von E-Voting und den eruierten Handlungsbedarf auf. Die Umsetzung der Massnahmen wird soweit als möglich zeitlich terminiert.
Arbeiten zu einzelnen Massnahmen
A.5: Abschwächung der Vertrauensannahmen beim Druckprozess und in die Software, die kryptografische Parameter generiert
Die Verifizierbarkeit bei E-Voting ist nur dann wirksam, wenn in der Vorbereitungsphase die relevanten kryptografischen Parameter korrekt generiert werden und vertrauliche Werte (z.B. Prüfcodes) nicht in falsche Hände geraten. Die heutigen Rechtsgrundlagen erlauben, dass die vertraulichen Werte der Stimmberechtigten von einer einzigen Druckmaschine gedruckt werden. Organisatorische Sicherheitsmassnahmen müssen demnach so weit greifen, dass diese Werte geheim bleiben. Wie weit sich die korrekte Wahl der Parameter ebenfalls auf organisatorische Massnahmen abstützen darf, wird nicht spezifiziert. Es besteht daher Handlungsbedarf, um die Wirksamkeit der Verifizierbarkeit zu stärken.
Die zulässigen Vertrauensannahmen beim Druckprozess und in die Software, die kryptografische Parameter generiert, sollen mit der Massnahme A.5 abgeschwächt werden. Mit herstellerunabhängiger Software soll festgestellt werden können, dass kryptografische Parameter und insbesondere die Prüfcodes zufällig erzeugt wurden. Zur Erreichung der gewünschten Entropie müssen für die Erzeugung privater Werte mindestens vier Kontrollkomponenten zum Einsatz kommen. Stichprobeweise sollen zufällig ausgewählte Stimmrechtsausweise dahingehend geprüft werden, ob die Werte korrekt im Sinne der überprüften Werte gedruckt wurden.
Stand der Arbeiten
Die Post hat ein neues kryptografisches Protokoll entwickelt, das es ermöglichen soll, die Ziele der Massnahme A.5 zu erreichen. Die Expertinnen und Experten der Bundeskanzlei wurden von Beginn des Entwicklungsprozesses an in Form regelmässiger Überprüfungen des Whitepapers des Protokolls einbezogen. Da dieses einen ausreichenden Reifegrad erreicht hatte, wurde es von der Post veröffentlicht (Link). Die Bundeskanzlei veröffentlicht an dieser Stelle die Berichte ihrer Expertinnen und Experten:
Measure A.5 BFH Final Report White Paper V1.1 and V1.2
Measure A.5 Essex Final Report White Paper V1.1
Measure A.5 Essex Final Report White Paper V1.2
Measure A.5 Haines and Pereira Final Report White Paper V1.1 and V1.2
Measure A.5 Heriot-Watt and Surrey Final Report White Paper V1.1 and V1.2
Measure A.5 Müller Final Report White Paper V1.1 and V1.2
Measure A.5 Objectif Sécurité Final Report White Paper V1.1