Legislaturplanung
Zu Beginn jeder Legislaturperiode legt der Bundesrat in seiner Legislaturplanung die politischen Schwerpunkte für die kommenden vier Jahre fest. Darin werden die strategischen Ziele und prioritären Massnahmen der Regierungspolitik definiert. Die Bundeskanzlei erarbeitet die Botschaft sowie den Entwurf des Bundesbeschlusses zur Legislaturplanung.
Die Legislaturplanung bildet damit die Grundlage für eine kohärente und vorausschauende Gestaltung der Politik des Bundes. Sie stützt sich auf eine Analyse der wichtigsten aktuellen und zukünftigen Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen für die Schweiz sowie auf die Erfahrungen der vergangenen Legislaturperiode.
Das Instrument besteht seit 1968, zunächst als Bericht zuhanden der eidgenössischen Räte, seit 2007 als Botschaft. Die Bundeskanzlei koordiniert die entsprechenden Grundlagenarbeiten und erarbeitet die Botschaft zur Legislaturplanung. Im schweizerischen Konkordanzsystem ist die Legislaturplanung ein Dialoginstrument zwischen Bundesrat und Parlament. Sie zeigt frühzeitig auf, welche politischen Vorhaben der Bundesrat verfolgt, und schafft Transparenz darüber, in welchen Bereichen mit der Unterstützung der eidgenössischen Räte gerechnet werden kann und wo Anpassungsbedarf besteht.