Grundlagen
Dieses Kapitel enthält die wichtigsten Grundlagen zum Aufbau und zur Anwendung des Bundeslogos.

Zentrale Markenwerte
Das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung ist klassisch zeitlos, diskret und klar. Es widerspiegelt die wesentlichen Werte, die der täglichen Arbeit in der Bundesverwaltung zu Grunde liegen: Qualität, Effizienz und Transparenz.
Diese grundlegenden Werte sind bei sämtlichen Umsetzungen des Cor- porate Designs zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere auch für Anwendungen, die im vorliegenden Handbuch nicht im Detail geregelt sind (z. B. Imagekampagnen).
Herleitung des Wappens

Das Schweizerwappen ist fester Bestandteil des Bundeslogos. Im Rahmen des neuen Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung wurden die Proportionen des Wappens überarbeitet.
Die Überarbeitung erfolgte aufgrund der festgelegten Proportionen der Schweizer Flagge.
In ihrem Beschluss vom 12. Dezember 1889 legte die Bundesversammlung die Grössenverhältnisse des Schweizerwappens wie folgt fest: «Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger sind als breit.»
Das Bundeslogo

Das Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird Bundeslogo genannt. Es besteht aus dem Schweizerwappen und der viersprachigen Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft, Confédération suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra».
Das Wappen und die viersprachige Bezeichnung sind eine Einheit. Die Verwendung ist ausschliesslich in der in diesem Handbuch erläuterten Form gestattet.
Einzige Ausnahme bildet die Verwendung des Schweizer Wappens als Hoheitszeichen an Grenzübergängen und bei der Beschilderung der Schweizer Botschaften im Ausland sowie die Verwendung des Wappens auf den Folgeseiten in der Geschäftskorrespondenz.
Anwendungsgrössen

Das Logo steht in verschiedenen Anwendungsgrössen zur Verfügung. Je nach Verwendungszweck sind diese zwingend vorgeschrieben; dies gilt für die farbige ebenso wie für die schwarz-weisse Anwendung. Die Skalierung nach unten ist begrenzt, die Skalierung nach oben hingegen ist frei.
- Originalgrösse (100%)
Diese Anwendungsgrösse gilt als Originalgrösse. Sie kommt bei den meisten Anwendungsgebieten zum Einsatz. Sämtliche Schriftdefinitionen und Vermassungen in diesem Handbuch beziehen sich auf dieses Format. Anwendungsgrösse z. B. für Printprodukte A4 und A5, Visitenkarten und Kuverts. - Minimalgrösse für Bürodrucker (65,4%)
Diese Anwendungsgrösse ist die kleinstmögliche für Drucksachen, die auf einem Desktop-Printer ausgedruckt werden. Bis zu diesem Format ist die Druckqualität auf Desktop-Printern gewährleistet. - Minimalgrösse für professionelle Drucksysteme (58,2%)
Diese Anwendungsgrösse ist die kleinstmögliche für Drucksachen, die auf einem professionellen Drucksystem (Druckerei) verarbeitet werden.
Schutzzone

Damit das Bundeslogo in allen Anwendungen die grösstmögliche Wirkung erzielen kann, wurde eine Schutzzone festgelegt. In dieser Schutzzone darf kein anderes Element platziert werden. Die Breite der Schutzzone er- gibt sich aus dem Raum zwischen Wappen und der viersprachigen Bezeichnung. In den digitalen Vorlagen ist die Schutzzone durch Hilfslinien definiert.

Unzulässige Anwendungen
Die nebenstehenden Beispiele zeigen stilisierte Anwendungen, welche die Schutzzone nicht respektieren. Mit X ist jeweils die Stelle markiert, wo die Schutzzone verletzt wird.
Schrift
Das Bundeslogo und die Kennzeichnungen werden in der Schriftart Frutiger gesetzt. Frutiger Light mit einer Spationierung von +78 gilt als Standard. Für Auszeichnungen innerhalb einer Kennzeichnung wird die Frutiger Bold mit einer Spationierung von +15 eingesetzt.
Im Print-Bereich bleiben die Lizenzbedingungen unverändert. Jede Abteilung ist verpflichtet, ihre Lizenz für die Schriften eigenständig zu erwerben. Die CD-Bund-Webseiten sind mit der Gratisschrift Noto Sans zu erstellen. Alte Webseiten, die noch mit der Frutiger-Schrift erstellt sind, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2027 auf Noto Sans umgestellt werden.
In der Geschäftskorrespondenz und bei Präsentationen soll die Arial als Schriftart verwendet werden. Diese Schrift ist auch für den Fliesstext in Geschäftsdokumenten, Magistratspapieren und anderen organisatorischen Materialien auf dem eigenen PC empfohlen. Die Grössenempfehlungen in diesem Handbuch in Bezug auf den Fliesstext sind Empfehlungen und werden zum Teil departemental geregelt. Die Schriften Arial, Noto Sans und Frutiger entsprechen den Gestaltungsgrundsätzen des CD Bund: klassisch zeitlos, diskret und klar. Die gleichen Kriterien sind bei der Auswahl von Schriften für Sprachen zu berücksichtigen, die nicht mit dem lateinischen Alphabet abgebildet werden können (z. B. Kyrillisch, Arabisch, Thai usw.).
Sprachvarianten

Das Bundeslogo bleibt unverändert; keine der vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch darf weggelassen oder ersetzt werden. Das Bundeslogo darf durch höchstens zwei weitere Sprachversionen ergänzt werden. Die zusätzlichen Sprachen werden durch eine Blindzeile abgetrennt. Schriftart und Farbe bleiben gleich. Auch bei der erweiterten Form des Bundeslogos ist die Schutzzone (graue Fläche) zwingend einzuhalten.
