Geschäftsbericht des Bundesrates
Der Geschäftsbericht orientiert das Parlament über die Tätigkeiten des Bundesrates während des Geschäftsjahrs.
Auf der Grundlage der Legislaturplanung werden jährlich die Ziele des Bundesrates festgelegt und in umzusetzenden Massnahmen präzisiert. Am Ende des Jahres orientiert der Bundesrat im Geschäftsbericht über seine Tätigkeiten. Er legt die Zielerreichung der geplanten Geschäfte vor und begründet deren Nichterreichen. Zudem nennt er die wichtigsten ungeplanten Geschäfte. Des Weiteren bietet er einen jahresübergreifenden Überblick über die laufende Legislaturperiode und beurteilt die aktuelle Lage mittels Indikatoren.
Der Geschäftsbericht dient der Bundesversammlung zur Unterstützung ihrer in der Verfassung festgeschriebenen Oberaufsicht über Bundesrat und Bundesverwaltung. Er wird in den Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vorbehandelt und ermöglicht den Mitgliedern, gezielt Informationen über die Geschäftstätigkeit des Bundesrates einzuholen. Die anschliessende Behandlung in den Plenen der beiden Räte gibt allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern eine Standortbestimmung.
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung den Bericht spätestens zwei Monate vor Beginn der Session, in der letzterer behandelt werden soll.