Do's and Dont's
Für die Pflege und Weiterentwicklung des Erscheinungsbildes ist die Fachstelle CD Bund zuständig. Sie ist bei der Bundeskanzlei angesiedelt.
Unzulässige Anwendungen

Damit ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist, sind bestimmte Formen und Anwendungen nicht zulässig.
- Das Bundeslogo darf weder verzerrt noch verbogen noch in den Grössenverhältnissen verändert werden.
- Die viersprachige Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft, Confédération suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra» darf nicht verändert werden.
- Teile des Bundeslogos dürfen nicht anders positioniert werden.
- Das Bundeslogo darf nicht schräg gestellt werden.
- Die viersprachige Bezeichnung darf nicht verändert werden.
- Der Kontrast zwischen Wappenrot und Hintergrund muss gewährleistet sein. Ansonsten muss die Anwendung mit weissem Filet eingesetzt werden.
- Das Bundeslogo darf nicht auf gemustertem Hintergrund platziert werden; die Lesbarkeit muss gewährleistet sein.