Corporate Design Anwendungen
Dieses Kapitel enthält die wichtigsten Grundlagen zum Aufbau und zur Anwendung des Bundeslogos.

Kennzeichnung der Organisationseinheiten
Die Kennzeichnung ersetzt die bisherigen Logos des Bundesrates, der Bundeskanzlei, der Departemente, der Ämter und sämtlicher Organisationseinheiten des ersten und zweiten Kreises. Die Organisationseinheiten müssen nach der in diesem Kapitel dargestellten Systematik gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung der betreffenden Organisationseinheit wird unterhalb oder rechts vom Bundeslogo positioniert, d. h. es gibt zwei Gestaltungsvarianten zur Auswahl – je nach Bedürfnis. Für die Anwendungsbereiche Geschäftskorrespondenz, Präsentationen, Visitenkarten und Gebäudeaussenbeschriftungen bestehen abweichende Richtlinien. Die in diesem Kapitel erwähnten Regeln zum Umgang mit Kürzeln sind allerdings verbindlich. Grundsätzlich erfolgt die Kennzeichnung der Organisationseinheit in der Sprache der Zielgruppe! Je nach Verwendungszweck kann sie aber auch in mehreren Sprachen angegeben werden.Kennzeichnung ausserparlamentarischer Kommissionen (APK) Grundsätzlich besteht die Kennzeichnung einer APK in allen Anwendungs-bereichen aus dem Bundeslogo, der Departementsbezeichnung sowie der Bezeichnung der APK (Abkürzungen werden erwähnt, falls vorhanden). Die Departemente können selbstständig beschliessen, auf die Erwähnung der Departementsbezeichnung zu verzichten (z. B. dem Departement übergeordnete APK’s, interdepartementale APK’s). Die Bezeichnungen müssen in allen Anwendungsbereichen identisch sein.