Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 172
17. Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen
1 Die Schweiz tritt dem Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Kernwaffen bei.
2 Der Bundesrat ratifiziert den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen und übermittelt die Ratifikationsurkunde an das Sekretariat der UNO.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Eidgenössische Volksinitiative 'Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative)'
Letzte Änderung 23.04.2025 0:03