Eidgenössische Volksinitiative 'Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative)'

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 172
17. Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen
1 Die Schweiz tritt dem Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Kernwaffen bei.
2 Der Bundesrat ratifiziert den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen und übermittelt die Ratifikationsurkunde an das Sekretariat der UNO.


1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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Letzte Änderung 23.04.2025 0:03

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