Eidgenössische Volksinitiative 'Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr'

BV Art. 128; Art. 130; Art 132 Abs. 1; UeBest Art.197 Ziff.12

Die Initiative im Wortlaut
  Datum Fundstelle
Im Sammelstadium gescheitert 08.11.2021 BBl 2021 2591
Vorprüfung vom 11.02.2020 BBl 2020 1515
Ablauf Sammelfrist 05.11.2021  
Sammelbeginn 25.02.2020  


Form: Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Komitee: Verein Mikrosteuer
Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:06

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